Teambild Dr. Bien Rechtsanwaltskanzlei

Frohe Adventszeit

Eingeschränkte Erreichbarkeit am 8.12.2023

Sehr geehrte Klienten und Partner

Am 8. Dezember 2023 begehen wir unsere Weihnachtsfeier, um unser adventliches Beisammensein zu feiern ist die Kanzlei ab 15 Uhr nicht mehr besetzt.

Wir bitten um Verständnis und sind wie gewohnt am kommenden Tag wieder für Sie da.

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bien bietet professionelle Unterstützung rund um das Erbrecht

Berliner Testament

Ehepaare können im Todesfall ein gemeinsames Testament aufsetzen.

Sobald Kinder vorhanden sind, wird oft ein so genanntes Berliner Testament erstellt: Demnach erbt der länger Lebende zunächst alles und erst nach dessen Tod erben die Kinder. Soweit größere Vermögen vererbt werden sollen, kann das Berliner Testament steuerliche Nachteile haben.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Mehr von uns zu dem Thema findet ihr im WA – Westfälischer Anzeiger:
https://www.wa.de/hamm/berliner-testament-die-experten-der-kanzlei-dr-bien-wissen-rat-92225857.html

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Kanzlei Bien Rechtsanwälte

Neue Pfändungstabelle ab 01.07.2022

gem. § 850c Abs. 2a ZPO

Ab dem 01.07.2022 liegt die Pfändungsfreigrenze bei keiner Unterhaltspflicht bei € 1.339,99 netto monatlich. Danach ist anteilig ein Pfändungsbetrag abzuführen.

Zum Nettoeinkommen zählen unter anderem Gehalt, Lohn, Altersrente, ALG I oder ALG 2 in Abzug gebracht werden einige Zulagen bzw. Urlaubsgeld.

Haben Sie Fragen hierzu, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Sollten Sie selbständig sein und sich in einer Privatinsolvenz befinden, dann gelten für die Abführung der Pfändungsbeträge besondere Regelungen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

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Buch Rechtsanwälte Bien

Bankrott durch Verheimlichung von (ererbtem) Grundstück im laufenden Insolvenzverfahren

Ein pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes stellt spätestens 2 Wochen nach dem Entstehen der Offenbarungspflicht ein tatbestandliches Verheimlichen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Verheimlichen erfasst jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil der Kenntnis der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters entzogen wird. Dies kann sowohl in einem positiv Tun (unrichtige Angaben) wie auch in einem pflichtwidrigen Unterlassen (Verschweigen) bestehen.

[ LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 28.10.2021 – 12 Ns 511 Js 2080/19)

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Insolvenzantrag des Nachlasspflegers

Stellt der Nachlasspfleger verspätet einen Insolvenzantrag, macht er sich gegenüber dem Nachlass unter Umständen schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann z.B. in einer vor Antragsstellung entnommen Nachlasspflegervergütung bestehen.

[LG Hamburg, Urteil v. 20.09.2021 – 304 O 407/20]

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Kanzlei Bien Rechtsanwälte

Pfändungsfreistellung von Abfindungen

Wenn eine nicht wiederkehrende zahlbare Vergütung für persönliche geleistete Arbeiten oder Dienste (z.B. eine Abfindung) in die Insolvenzmasse fällt, kann der Schuldner*in einen Antrag gem. § 850 i Abs. 1 ZPO stellen, dass ihm/ihr so viel belassen wird, als er/sie während eines angemessenen Zeitraumes für ihren/seinen notwendigen Unterhalt und der unterhaltsberechtigen Personen bedarf.

[AG Dortmund, Beschluss v. 19.03.2021 – 254 IK 39/15]

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